Haus Tobias Familienpflege und kulturelles Gestalten






Haus Tobias in Niederbipp

+ A k t u e l l +

Tobit 2011

Des Lebens Wunder, es besteht:
ein böser Anlass hin zu Gutem strebt.
Durch Offenheit, Herzdenken mit Verstand,
mit Ruh`- und Achtsamkeit-geführter Hand.
Was glaubwürdig erschien,
muss durch die Prüfung sich als wahr erweisen,
so wie das Erz durch Feuer erst wird rechtes Eisen.
Dies kann das Schwache, wie der Starke tun,
wenn er bloss will;
anstatt im eig`nen ICH + ICH nur ruhn`.
Ein klares Urteil wird nur sein,
wenn Du als Mensch das Ganzes siehst
und es beziehst mit ein.

pecus 03.2011

Anmerkungen zur Betriebsschliessung durch eine Delegation der Fürsorgedirektion
des Kantons Bern (CH)

Die Sozialbegleitung von Menschen mit multiplen Behinderungen ist aufwendig und zumeist sehr komplex; zudem erscheinen ihre Lebensäusserungen, ihre Bewegungen und Laute oftmals unverständlich, wirken mitunter tief verunsichernd, verwirrend.
Nach unseren Erfahrungen ist die Scheu vor direkter Begegnung auch hier in Niederbipp gross, aber nachvollziehbar.

Nun sind seriöse Beurteilungen der Fachlichkeit von Sozialbegleitung generell erst nach sorgfältiger Faktensammlung und Analyse möglich. Dabei ist die Motivlage der Beurteilenden und deren Wortwahl nicht unerheblich.
Münden Beurteilungen in Stigmatisierungen, gar (Vor-)Verurteilungen, so liegt eine Grenzüberschreitung vor.
In der Sozialtherapie, wie im Fürsorgewesen allgemein, aber ebenfalls im Journalismus gilt, dass Dateninhalte und -quellen eingehend zu untersuchen sind, um voreilige Schlussfolgerungen.
In erschreckender Weise ist offenbar geworden, wie gegen diese Handlungsmaxime im Zusammenhang von Vorwürfen bezüglich der Sozialbegleitung im Haus Tobias verstossen wurde und zuwider gehandelt wird.
Einzelne Vorhaltungen sind auf massenhafte Vorfälle getrimmt worden.
Wenn Betreuungspersonen, deren Arbeitsleistungen erwiesenermassen unzureichend waren und ihnen deshalb innerhalb üblicher Probezeit gekündigt wurde, mit sensationsheischenden Vokabeln und handfesten materiellen Interessen agieren, ist die nötige Distanz zu wahren. Wird dies unterlassen, so entwickelt sich eine Eigendynamik in z.T. dramatischen Ereignissen auf verschiedenen Ebenen im Sozialgefüge, die nicht zu stoppen sind. Betroffenheit und Traumatisierungen bleiben zurück.
Ehemalige Dauergäste wurden, so wie Frau Z., mehrmals verlegt, reagieren mit Regression (Selbstverletzung, Ess- und Geh-Verweigerungen, Einstuhlen, ...); manche sind über Wochen ohne Ausgang geblieben, auch nach Monaten gibt es keine Beschäftigung; Förderplanung und -hilfen ebensowenig. Nach z.T. Jahrzehnte-langen Individualisierungsbemühungen werden nunmehr Neuroleptika verabreicht um Anpassung an Institutions-Strukturen zu erreichen.

Gemäss Polizei-Akte schreibt am 31.12.2010., 19 Stunden nach der Expulsation, die Sozialarbeiterin von Köniz, S., an die Abteilungsleiterin im Altersamt der Kantonalen Fürsorgedirektion:"Grüezi Frau H. Besten Dank für Ihren gestrigen Einsatz. Ich finde, sie haben das souverän gemacht. Habe Frau Z. eben besucht und es geht ihr gut. Sie kann voraussichtlich für immer im T. bleiben... Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und ein glückliches, sonniges, farbiges, spannendes und lustiges 2011 ..."
Die Altersamts-Leiterin mailt 3 Wochen später der Ex-Stv. im Haus Tobias, M.B.: "Sehr geehrte Frau B.. ... Nochmals danke für ihren Einsatz zugunsten der ehemaligen Gäste im Haus Tobias. Freundliche Grüsse ..."
Seitens der GEF gibt es seit 1990 kein einziges Dankesschreiben an das Gründungs- und Leitungspaar Cohen, noch an das Betreuungs-Team.

Der Gross- und Gemeinderat U.Studer, Köniz, der am Nachmittag des 30.12.2010 M.Z. aus deren seit 16 Jahren belebten Wohnung in ein Altersheim verbringen liess,verweigerte jegliches Gespräch.
Später lässt er verlauten:"" Vor dem Hinweis eines ehemaligen Beschäftigten in der Altjahrswoche hatte ich nie etwas Negatives über das "Haus Tobias" gehört. "Doch die Schilderungen seien ihm "glaubhaft erschienen"...". (AZ, 1.2.2011) Selbst im Januar 2012 möchte er sich nicht mit dem Anwalt der geschädigten Kleininstiution treffen, um die Betriebsschliessungs-Argumente unvoreingenommen zu prüfen.
So verbleibt er in dem Knäuel von Behauptungen und dreisten Lügen.
Eine der Lügen in diesem Zusammenhang:
"Am 29.12.2010 wurde mir und 3 weiteren MitarbeiterInnen fristlos gekündigt, weil wir den nicht tolerierbaren Gewaltübergriffen der Heimleitung ... gegenüber den behinderten Heimbewohner(n) nicht mehr weiter zusehen wollten ..." Dies schreibt O.M., Ex-Mitarbeiter im "Haus Tobias" und Einzelfirmen-Inhaber von "concepts &concepts" in einem Rechtsbegehren an die Schlichtungsstelle Burgdorf um Geldforderungen ( Sfr.12 496.90; für nicht erledigte Renovationsarbeiten im Dez. `10) einzutreiben.
Tatsache ist: Frau M.B wurde am 27.10 zum 31.12.2010 gekündigt, Herrn O.M. innerhalb der Probezeit am 22.11. auf den 29.11.2010, Frau V.J., ebenfalls innerhalb der Probezeit, am 28.12. auf den 5.1.2011. Frau A.Z. kündigte selbst am 27.12. auf den 31.3.2011.
Gemäss den internen Richtlinien vom Haus Tobias hätten die genannten MA bei tatsächlichen Vorkommnissen / Übergriffen unmittelbar reagieren müssen: Rechtsvertretungen informieren, Kant. Ombudsstelle beiziehen, ...
Dies haben sie erwiesenermassen nicht getan. Monatelang.
Doch bei der GEF als Aufsichtsbehörde entstanden keine Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit ihrer Informanten; Hinweise und Aufklärungswünsche von aussen, die seit dem 1.1.2011 eingereicht wurden, werden bis heute ignoriert. Nicht einmal für eine fachliche Reflexion der Vorgänge am 30. u. 31.12.2010 wird Hand geboten.

Neben den o.g. materiellen Interessen von O.M., die mittlerweile iuristisch abschlägig beschieden worden sind, ist die Motivationlage der Akteure von Belang.
Dazu aus einem von M.B. unterzeichneten Vernehmungsprotokoll vom Mai 2011:
"...Ich habe mir vorgestellt, dass ich nach zwei oder drei Jahren das Heim hätte übernehmen können... Die Gruppe, welche sich gegen Hr.C. gestellt hat, war dann in meinen Augen etwas voreilig. Ich sagte ihnen noch, sie sollten doch warten bis Januar, da wäre Hr.C. noch einige Wochen weg gewesen ..." Weder lagen Ferienpläne des HL für 2011 vor, noch war dieser in 20 Jahren jemals länger als 12 Tage nicht für die Dauergäste ansprechbar.

Die im Dezember erhobenen Geldforderungen von über 12 000.- Sfr. hatte O.M. mit einer deutlichen Drohung versehen: "Weiter erwäge ich ( ) eine weitergabe des inzwischen umfangreichen dossiers "haus tobias, paul und nestor cohen) an die presse (tv, radio, printmedien) mit nicht mehr absehbaren folgen für deinen familiennamen "cohen dsd" hier in der ch. Du bewegst dich auf sehr dünnem eis!!!"
Erwiesenermassen hat Herr O.M. seine Drohungen entgegen verschiedentlichen Bitten und Warnungen umgesetzt und insbesondere im Journalisten D.Balmer (s.a. BZ vom 6.1.2011) einen Helfer gefunden, der wiederum zahlreiche Angehörige, Verwandte und Freunde des Hauses und der verstorbenen Susanna Cohen aufs tiefste verletzt hat. Für die Öffentlichkeit dürfte auch interessant sein, dass der gekündete Mitarbeiter und Informant O.M., welcher bei Grossrat U.Studer und der GEF sich tel. gemeldet hatte und übelste Behauptungen gegen den Heimleiter in die Welt setzte, diese vor den Untersuchungsbehörden nicht mehr erwähnte.

Es finden sich in den uns vorliegenden Unterlagen keinerlei Hinweise darauf, dass jemals die Handlungen der GEF-Kadermitglieder einer Qualitätsprüfung (z.B. nach dem EFQM-Modell "Excellence") unterzogen worden wären. Im Gegenteil: Akteneinsicht wurde eingeschränkt, Auskünfte über den Gebrauch von Heim-Akten verweigert, ... Daneben wird vom Amtsleiter C.D. in der Presse behauptet (BZ, 12.10.2011), die Verbindlichkeiten seien erledigt; Tatsache aber ist: zu besagtem Zeitpunkt schuldete die GEF dem Betrieb H.T. über 14 600 Sfr. Auch die Äusserungen hinsichtlich Betriebsbewilligung oder die problemlose Übernahme durch eine andere Trägerschaft stellen eine (weitere) Täuschung der Öffentlichkeit dar (vergl. auch die Zitate in diversen Medien vom 5.1.2011).
Warum die GEF-Kader vor oder unmittelbar nach ihrem Eingreifen keine anderen Personen als die o.g. Ex-MA (z.B. Heimarzt, Therapiepersonal, Spitex-Organisation Rechtsvertretungen, aussenstehenden Zeugen, Ombudsstelle, ...) kontaktierten;
auch diese Frage ist weiterhin unbeantwortet. Auch, warum die der GEF seit dem 1.1.2011 vorliegenden Droh- und Erpressungs-mails von O.M. und dessen widersprüchliches Agieren den nachgeordneten Behörden verschwiegen wurden, ist bislang nicht geklärt.
In deren Aufzeichnungen freilich sind die gravierenden Folgen dieser Unterlassung dokumentiert. Auch die Falsch-Informationen der GEF, was die psychischen und physischen Befindlichkeiten der Dauergäste anbelangt. Zudem belegen Voruntersuchungs-Akten die enge Kooperation der Amtsleiterin A.H.mit O.M., incl. die klammheimliche Mitnahme und Manipulation von Heimakten.

Im Zusammenhang der Vorbereitungen und Verbringung von Menschen mit multiplen Behinderungen sind von O.M. und / oder seinen o.g. Ex-Kolleginnen Handlungen begangen worden, die nunmehr die Staatsanwaltschaft Emmental / Oberaargau prüft: darunter Nötigung, Ehrverletzung, Hausfriedensbruch und Freiheitsberaubung.
Arbeits- und eigentumsrechtliche Zuwiderhandlungen sind ebenfalls dokumentiert. Gemäss uns bislang vorliegenden Untersuchungsakten drängt sich zudem die Frage auf, ob ein ehemaliger Dauergast vor seinen Aussagen manipuliert worden ist.
Jedenfalls konnten trotz Behinderungen durch damalige Akteure Gegenbeweismittel vorgelegt werden. Warum der Staatsanwalt freilich seit Monaten drei wichtige Entlastungszeugen nicht befragte und nicht einmal die gröbsten Unwahrheiten gegenüber der Öffentlichkeit korrigiert wurden, ist mancherorts auf Unverständnis gestossen. Nach Meinung zweier ausserkantonaler Juristen sollten die Vorermittlungen gegen den EX-HL mangels klarer Tathinweise eingestellt werden, zudem seinen die Vorverurteilungen und Unterstellungen vergangener Monate zu berücksichtigen.


Zurück zum Grundsätzlichen:
Thora und Talmud werten das Übelreden, die "nicht gehütete Zunge" als gleich-schwerwiegend wie Gottes-Leugnung, das Unterlassen von Loschaun Hora dagegen habe besondere, lebensspendende Wirkung. Unter Christen gilt das Falsch-Zeugnis-Reden wider den Mitmenschen als Verbot. Und zahlreich sind die Hinweise in West und Ost, Nord und Süd, die Sprache als menschliches Gut sorgsam zu brauchen.
Wenn da aus Vorwürfen "Vorfälle" werden - so geschehen auch in einer Medienmitteilung des Vahs - dann ist dies kein gelungener Auftakt zum Rudiolf-Steiner-Jubiläumsjahr; der äusserte in einem Vortrag am 23.8.1904 in Stuttgart:
"Der Gedanke, der eine Wahrheit enthält, geht auf die Wesenheit hin, auf die er sich bezieht, und fördert und belebt sie. Wenn ich also eine Wahrheit denke über meinen Mitmenschen, so stärke ich sein Leben; sage ich eine Lüge über ihn, so ströme ich eine feindliche Kraft auf ihn, die zerstörend, ja tötend wirkt. Daher ist jede Lüge ein Mord. Jede Wahrheit bildet eine lebensförderndes Element, jede Lüge ein lebenhemmendes Element. Wer das weiss, der wird sich mehr in acht nehmen in Bezug auf Wahrheit und Lüge als jener, dem man nur predigt, man solle nur immer hübsch die Wahrheit sagen." (GA 95, 2.Vortrag);


(14.02.2011 / 22.11.2011 / 26.02.2012 )


- Die Nachfrage nach Lebensorten für Menschen mit schweren Behinderungen ist weiterhin gross. Doch wir sind im Haus Tobias an die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit gekommen, zumal es nicht leicht ist Menschen zu finden,
welche die damit verbundenen Aufgaben seriös und konsequent aufgreifen und bewältigen möchten und können. Erschwerend kommt dazu die Planungsunsicherheit,
die mit dem aktuellen Finanzierungs-System und -Modus vorgegeben ist.

Dass die Räumlichkeiten im Haus Tobias grosszügig bemessen sind, eine differenzierte und wohltuende Atmosphäre ausstrahlen und zudem vergleichsweise bescheidene Infrastrukturkosten provozieren hat sich herumgesprochen.
Nunmehr ist auch ein Wintergarten hinzugekommen, welcher rege frequentiert wird; das Inventar wurde hauptsächlich durch den "Verein Fonds für Dauergäste"
( PC-Konto 40-320614-6 ) finanziert.
(Bilder siehe unter "Fotoalbum"; daneben Nachricht unter 11/09).
(4/10.)


Energiewende

- Kürzlich erhielten wir eine Gratulation zu besonderem Anlass:
Den Strom, der auf der Südseite vom Haus Tobias produziert wird (1225 kwh/Jahr)
und nicht dem direkten Eigenverbrauch dient, kann in das allgemeine Verteilernetz eingespiesen werden; zu marktgerechtem Preis.
Eine Schulklasse aus Oberfrick hatte im Mai 2008 bei uns gewohnt
und dabei geholfen, eine Solaranlage zur Stromproduktion zu installieren.
(Bilder im "Fotoalbum")
Dass schon seit 7 Jahren an der Hintergasse aus Kollektoren Wärme für die interne Wasserversorgung gewonnen wird, sei in diesem Zusammenhang ebenfalls notiert.
Ebenso die Tatsache, wonach die Dauergäste mit ihren jeweiligen Sozialbegleitungen
für Fahrten und Reisen, ob im In- oder Ausland,
zu über 90 % die öffentlichen Transportmittel benutzen. (11/09)

(nachstehender Artikel veröffentlicht 10/1994; Autor: Paul-E.Cohen; hier gekürzt)

"Erwachen am andern Menschen";
ein Beitrag zur Diskussion um die Rahmenbedingungen und die Finanzierung
von Hilfen zu Gunsten betreuungsbedürftiger Menschen

Aus einem anthropologischen Grundverständnis, wonach ein jeder Mensch ein indivi-duelles, wie auch ein Zeitenschicksal zu tragen hat, resultiert das uneingeschränkte
Recht auf Leben und Entfaltung. Zeitlich beschränkte oder andauernde Hilfsbedürftig-keit sind besonderer Anlass, dieses Recht zu einer wirksamen Gestalt auszuformen.

Es darf als eines der fundamentalen Gesetzmässigkeiten im Sozialen angenommen
werden, dass Menschen, deren Körper, Seele und Geist stetiger Stützung von aussen
bedürfen, die besondere Gabe haben, andere Menschen zusammenzuführen,
welche solches Erdenschicksal mitzutragen bereit sind.
Ein bedürftiger Mensch bietet damit Anlass zu Begegnungen, Fragen, Auseinander-setzungen und Zusammenarbeit, mithin zu Gemeinschaftsbildung. In solchem Kreis
könnte u. kann das Leben einer menschlichen Gesellschaft erübt und gepflegt werden.
( ...) Dergleichen Lebenszusammenhänge werden damit zu Orten, in denen Intim-
Persönliches wie auch Gesellschaftlich-Professionelles sich prozesshaft ausformt (...)
Denn insbesondere darin liegt das zukunftsschaffende Moment von Gemeinschaftsbildung, dass sie nicht eingeengt wird von Blutsbanden
oder generalisierenden Normen.
Diesen bewusstseinsgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen wird (...) am ehesten ent-
sprochen, wenn die grundsätzliche Freiheit zum Eingehen und Lösen sozialer Bind-ungen geachtet und ihr - wo nötig - durch besondere Hilfestellung entsprochen wird.
Für den Staat und seine Organe erwächst aus diesen Tatsachen und aus dem Um- stand, dass er für den Schutz von Hilfe-Bedürftigen besondere Verantwortung trägt,
die vornehmliche Aufgabe adäquate Rahmenbedingungen zu garantieren.
Um der freien Entfaltung der Persönlichkeiten in den Gemeinschaften willen,
wird er sich dabei auf eine reine Rechtsaufsicht beschränken ohne inhaltlich-
qualitative Anforderungen zu formulieren. Diese wären sinnvollerweise von den Be-
troffenen selbst (resp. deren Rechtsvertretungen) als gegenseitige Willenserklärung
und Verantwortungsbereitschft zu notieren. Quasi als Schirmherr trägt der Staat
dafür Sorge, dass die Absichtserklärungen realiter ausgeformt werden können.(...)
Es wäre irrig die aufklärerischen Postulate von "Gleichheit", Brüderlichkeit" und "Frei-
heit" für das Zusammenleben fruchtbar machen zu wollen, ohne die Gesetzmässigkeiten
und Formkräfte im Sozialen zu beachten. Insofern sei notiert:
Wo es um Rechts- und Vertragsbeziehungen geht, wird dem Prinzip der Gleichheit
nachzuleben sein, damit sich die beteiligten Menschen als mündige und gegenseitig
fördernde anerkennen lernen.
Dort, wo es sich um alltägliche Bedarfsbefriedigung handelt (Nahrung, Wohnung, Pflege, Assistenz, Bildung, ...) erwächst die Aufgabe, dass die Mitglieder einer Gesellschaft lernen, sich füreinander zu interessieren und gegenseitig zu sorgen.
Wo Zusammenarbeit und Kooperation, Binden und Lösen gefragt sind, seien die
Chancen zu wahren und zu mehren. Damit Schicksal nicht erlitten werden muss,
sondern gestaltet werden kann; mithin der Blick für die jeweiligen Fähigkeiten
sich schärft und die - vermeintlichen oder tatsächlichen - Mängel ihren stigma-
tisierenden Charakter verlieren.
Demzufolge erscheint es naheliegend, die bestehenden Gesetze, Verordnungen
und verwaltungsinternen Weisungen auf Bundes-und Kantonsebene dahingehend zu
überprüfen, ob sie dem Prinzip von Gleichheit und gleichwertiger Beurteilung
Raum geben. Den Ausläufern staatlichen Gewaltmonopols wäre nachzugehen,
resp., sie wären zu kappen. Damit der Weg von der Fürsorge zu einem eher selbst-
bestimmten Leben überhaupt beschritten werden kann. (...)
Lassen sich sachgemäss konkrete Aufträge nur aus dem Individuellen Bedarf der Hilfe-
Bedürftigen einschliesslich der zur Hilfe bereiten und gewählten Mitmenschen ableiten,
so ist deren ökonomische Absicherung über ein angepasstes Sozialbudget und adäquate Verteilungskanäle sicherzustellen (Aufstockung von Renten und Ergänzungs
leistungen; deren sukzessive Umwandlung in eine "Ausgleichsrente" bei gleichzeitigem
Abbau von Betriebssubventionen) (...) Ob mit solcher "Ausgleichsrente" die Betriebs-
kosten eines Heimes, einer Familienpflege-Einrichtung oder Assistenz-Dienste abge-
golten werden sollen, dürften die Betroffenen dann eher selber entscheiden können.
(...) Bei einer diesbezüglichen Veränderung im Ganzen darf davon ausgegangen werden, dass den Hilfe-Bedürftigen nicht nur ein quantitativ grösseres, sondern auch
ein individuell Bedürfnis-gerechteres Angebot erwachsen wird; womit wiederum die
Menschenrechte eher gewahrt werden können. (...) Die im Bereich des Rechtlichen, wie auch im Bereich des Wirtschaftlichen vorzunehmenden Veränderungen werden unweigerlich auf einen dritten, nämlich den Bereich der Zusammenarbeit abstrahlen.
Nicht nur wird es bei den Dienst-Leistenden eine neue Einstellung zu ihrer Arbeit
provozieren ( Entflechtung von Einsatz/Aufwand und Einkommen), sondern es dürften
sich auch die Verkehrsformen wandeln. (...)
Die Hoffnung, wonach das Gefühl von Abhängigkeit sich zu Gunsten von Geschwisterlichkeit ("Brüderlichkeit") wandeln wird, erscheint nicht unbegründet. (...)
Gleichzeitig kann der sorgsame Umgang mit Ressourchen durch Bewusstseinsbildung
auf allen Ebenen geübt und damit die gemeinsame Verantwortung für ein Zeiten-
schicksal gestärkt werden.
Die eingangs erwähnte Tatsache, wonach ein Hilfe-bedürftiger Mensch
Anlass zu Fragen, Begegnungen, Auseinandersetzungen und Zusammenarbeit ist,
wird uns die Bedeutung ihrer Existenz in einem aufhellenden Licht erscheinen lassen;
nämlich: zu einer neuen Standortfindung beitragen zu wollen,
damit wirksamer als bis anhin handelnd gelernt werden kann,
die Postulate von Aufklärung und Demokratie umzusetzen."

 

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Hintergasse 19-23
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E-Mail info@haustobias.ch
Verein Fonds für Dauergäste
im Haus Tobias
4704 Niederbipp
PC-Konto: 40 - 320614 - 6

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namen aktueller gestalt kam waren konzeptionen initiative gefragt dies vor dem hintergrund gravierender mängel lücken bezug lebenssituation von jugendlichen erwachsenen besonders pflege sozialbegleitung förderung bedürfen offensichtlich waren anstrengungen von bund kanton nicht ausreichend ehepaar cohen schneeberger beantwortete frage ob diese zeitgenossen anstalten gruppensystemen leben sollten weise dass ihren zwei söhnen zuerst zwei später fünf menschen den gemeinsamen haushalt integrierten vordem kliniken dahinlebten dahin hätten eingewiesen werden sollen herkömlichen einrichtungen keine aufnahme gefunden hatten familienpflege pflegefamilie so war es auch konzept lesen aber mitunter ja gerade naheliegende so schwer realisieren kunterbunter alltag mit persönlichen schwächen wechselnden bedürfnissen verschiedenen intensitäten dergleichen innern kopfschütteln klatsch bürokratische barrieren aussen während einer konsultation mit zwei dauergästen bei dr h schneider bern erkundigte sich dieser en passant nach einem richtigen namen für junge kleininstitution wir mussten nicht lange überlegen kannten wir doch geschichte von tobit dem bei aller gottesfurcht erblindeten seinem sohn tobias unter führung engels raphael hilfreich wurde dass es ganzen erde häuser gleichen namen gibt menschen sich mit essenz dieser uralten geschichte verbunden wissen freut uns schenkt zuversicht heutige situation mittlerweile leben haus tobias sieben pflege betreuungsbedürftige menschen zehn erwachsene mit verschiedenen ausbildungen arbeitsschwerpunkten übernehmen unterschiedlichen zeiträumen jeweilige sozialbegleitung einige dauergäste haben gewechselt viele mehr noch suchen solche lebensform mit menschlicher nähe verlässlicher stützung wollen nicht von jobbenden leistungsanbietern umgeben sein einer zeit janusköpfe qualitätssicherung genmanipulation pflegerationierung bedarfsplanung sozialen unternehmung haus tobias betriebsgruppe besonderer weise deren leitung für sämtliche aspekte funktionsbereiche verantwortlich angefangen bei tagesgestaltung individueller sozialbegleitung deren finanzierung hin unterhalt ausbau liegenschaft alles bislang ohne kantons bundesgelder ohne unterstützung menschen förderverein haus tobias ohne einsicht vertrauen von angehörigen rechtsvertretern einzelner behörden bankenmitglieder anderer wäre haus tobias nicht originäre was es heute finanzierung tarife kleininstitution haus tobias weder vom bund noch kanton subventioniert somit werden sämtliche leistungen durch individuelle kostengutsprachen abgegolten zur zeit bewegen sich tarife nur effektive aufenthaltstage werden verrechnet zwischen sfr 201 35 350 pro tag aufnahme wir wünschen von zukünftigen mitbewohnerin resp dem mitbewohner dass möglichkeit haben bereitschaft zeigen sich mit den familiären rahmenbedingungen haus tobias auseinanderzusetzen sich zusammenzufinden von den angehörigen bzw gesetzlichen vertretern dauergäste erwarten wir offenheit akzeptanz gegenüber lebensgemeinschaft ganzes damit deren engagement anteilnahme echter hilfe werden können procedere telefonische schriftliche auskunft kontaktbesuch orientierung evtl erste rahmenplanung kennenlern woche auswertung weitere rahmenplanung formulierung von absprachen vereinbarungen rückfragen interne externe abklärungen mithilfe bei kostengutsprache unterzeichnung pflegevertrag eintritt jede aufnahme wird mindestens abständen von zwei jahren reflektiert für aufwendungen rahmen procedere erster rahmenplanung wird rechnung gestellt leitbild dem bewusstsein wonach jeder mensch individuelles wie auch zeitenschicksal tragen resultiert uneingeschränkte recht leben entfaltung zeitlich beschränkte andauernde hilfebedürftigkeit sind besonderer anlass dieses recht einer sozial wirksamen gestalt auszuformen es darf eines fundamentalen gesetzmässigkeiten sozialen angenommen werden dass menschen deren körper seele geist stetiger stützung von aussen bedürfen besondere gabe haben andere menschen zusammenzuführen auch haus tobias doch es gibt keine gemeinschaftsbildung ohne den umgang mit existentiellen fragen mit auseinandersetzung erneuerter zusammenarbeit bedürftiger mensch bietet damit anlass begegnungen fragen auseinandersetzung zusammmenarbeit mithin gemeinschaftsbildung solchem kreis kann leben einer menschlichen gesellschaft erübt gepflegt werden gesichtspunkte anthroposophie können dabei wesentlich werden konzept haus tobias gilt einrichtung sinne einer lebensgemeinschaft gunsten von an körper seele geist pflegebedürftigen erwachsenen dürfen davon ausgehen dass alltägliches bemühen menschen diesem hause familiäres wohnen schutz von privatheit nebst offener gemeinschaft sinnstiftende tätigkeiten anregende sozialbegleitung austausch mit dem gesellschaftlichen umfeld ermöglichen voraussetzung dafür sind überzeugte motivierte mitwirkende flache hierarchien sachverstand stimmige dabei vielfältige ambiance einzel doppelzimmer galerie wohnstube mehrzweckraum arbeits 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