Haus Tobias Familienpflege und kulturelles Gestalten






Haus Tobias in Niederbipp

+ A k t u e l l +

Aus Anlass des 5. Jahrestages der Expulsation von fünf der sechs Dauergäste aus dem "Haus Tobias" gibt es am 30.12.2015,ab 15 h, in der Hintergasse 23, Niederbipp, in der ehemaligen "Villa Wäbbi", eine Installation zu sehen und Informationen
aufzunehmen, die das enge Geflecht zwischen 4 Denunzianten und etlichen Behördenmitgliedern belegen. Dazu Beispiele für Aufklärungs-Widerstand und fortdauerndes Willkür-Regime.
Weiteres ist unter nebenstehendem Botten "Fotoalbum" nachzulesen.

Dazu: Im August d.J. versuchte ein ehemaliger Dauergast wiederum wiederholt in sein ehemaliges Domicil an der Hintergasse zu gelangen. Er kann weiterhin nicht verstehen, warum er am 30.12.2010 gegen 21.15 h in ein Altersheim gebracht und seither mehrmals "umplaziert" wurde.
Doch die GEF und Abtlg.-leiter C.Detreköy hatten seit dem 5.1.2011 wiederholt kommuniziert:
"Für alle betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner konnte ein neues Zuhause gefunden werden... Zum Schutze der betroffenen Personen erfolgen keine weiteren Informationen."

10.12.2015

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Anlässlich des 3.Jahrestages der Expulsation der Dauergäste vom "Haus Tobias" trafen sich an der Hintergasse in Niederbipp Vertreter von Kleininstitutionen und Medien. Dabei ging es insbesondere um die aktuelle Situation ehemaliger Dauergäste und die anhaltende Rechtsunsicherheit im Zuge von "Aufsichtsrechtlichen Anzeigen". (siehe heutigen Beitrag von www.radio32.ch/?rub=33.) Mittlerweile ist erwiesen, dass die GEF-Kader-Mitglieder C. Detreköy, A. Schmid u. A. Hornung nebst GR U. Studer am Jahresende 2010 und in der Folge mehrfach behinderte Menschen traumatisierten, die Öffentlichkeit täuschten und weiterhin gegen rechtliche, politische und fachliche Vorgaben / Normen verstossen.

Weitere Informationen finden Sie nachstehend, sowie unter "Fotoalbum"
31.12.2013

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Mit dem Betreff "Gesprächsangebot / Anfrage betr. Pendenzen" ging am 5.12.2013 ein Schreiben an den GEF-Abteilungsleiter C. Detreköy, andere Kadermitglieder und den Amtsleiter:
"Nachdem auch das jüngste Urteil gegen Herrn O. Martinelli wegen übler Nachrede und Nötigung in Rechtskraft erwachsen ist, belegen die einschlägigen Akten, dass der Betriebsschliessungsentscheid vom 30.Dezember 2010 nahezu ausschliesslich auf Aussagen von Denunzianten und Straffällig-Gewordenen basiert.
Insofern möchte ich sie einladen auf meine früheren Gesprächsangebote zurückzukommen, zumal die Lücken betr. Behindertenkonzept und Aufsichtsanzeigen-Management fortbestehen.
Gerne erwarten wir ihre Terminvorschläge bis zum 19.Dezember d.J.
Mit freundlichem Gruss vom Jurasüdfuss;
Paul-E.Cohen"

05.12.2013

Auch dieses Gesprächsangebot wurde ignoriert.
Und die Vormundschaftsbehörde Köniz erklärte sich jüngst als nicht mehr zuständig. - - -
22.12.2013

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Neuerlicher GEF-Übergriff

Wieder wurde eine Kleininstitution von einer GEF-Kadergruppe mit Frau A. Hornung heimgesucht. Diesmal im Morgengrauen. In einer Einrichtung für 40 alte Menschen. Gemäss Anwalt P.Fivaz nach einer aufsichtsrechtlichen Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters.
Angestellte reagierten verstört und sahen sich u.a. veranlasst Barbiturate an Bewohnerinnen und Bewohner abzugeben.

Ganz anders im September: Da hatte ein ehemaliger MA hinsichtlich der kantonseigenen UPD Bern schwerwiegende Vorwürfe bezüglich Sicherheit, Betriebsvorgänge und Führungsstruktur auf einer Station erhoben. Mit einer externen Untersuchung wurde der Alt-Regierungsrat Hp.Uster, beauftragt. "Sein Bericht soll Ende Februar 2014 vorliegen....Falls die Vorwürfe zutreffen, ist Hanspeter Uster gehalten, dem Gesundheits- und Fürsorgedirektor Empfehlungen abzugeben, welche Behörde ..." (GEF-Medienmitteilung vom 26.9.2013)
"Empfehlungen"? Siehe dazu den Schlussbericht der Uni Bern 2011 betr. Aufsicht und Kontrolle. Der wurde vom Kantonsrat verabschiedet und wird seither von den GEF-Kadern ignoriert.

Derweil diskutiert der Nationalrat nach Jahrzehnten, wie das Behörden-Unrecht gegenüber "Verdingkindern" entschuldigt und gesühnt werden könnte - - -

03.12.13

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Freispruch nach über 2 Jahren

Heute wurde vor dem Bezirksgericht Emmental/Oberaargau auch der letzte Vorwurf (Tätlichkeit gegen einen Hausbewohner) als nicht belegt, bezeugt und bewiesen erachtet.
Nestor-Ph. Cohen und Paul-E.Cohen sind vollumfänglich freigesprochen worden.
Genugtuungs- und Prozesskosten mussen die Steuerzahlenden tragen.
Die Strafanzeige des Grossrates U.Studer ist damit geklärt.
Nicht geklärt sind die Qualität und Verhältnismässigkeit seiner Aktionen.
Gleiches gilt für die GEF-Kader, welche u.a. behaupteten, es liege ein "klarer Fall" vor, der sofortige Betriebsbewilligungs-Entzug sei gerechtfertigt

Die Situation der ehemaligen Dauergäste seit 27 Monaten blieb ausgeklammert;
resp. GEF und Grossrat weigern sich bislang, diesbezüglich sich mit dem EX-Betriebsleiter an einen "Runden Tisch" zu setzen.

Medieninfo und -echo siehe unter "Fotoalbum"

07./21.März 2013

Schon im Frühjahr 2012 war eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Bern eingereicht worden. Die ist seit Herbst 2013 beim Verwaltungsgericht hängig, nachdem die GEF monatelang sich in Verzögerungstaktik übte. Als Folge der Betriebsschliessung musste damals ein Teil der Liegenschaft an der Hintergasse 300 000.- Sfr. unter dem Amtlichen Wert verkauft werden um den laufenden Verbindlichkeiten (Hypothekarschulden / Betriebsliquidation ) nachkommen zu können, zumal angesichts der Rufmorde, des Alters und der gesundheitlichen Verfassung des suspendierten Betriebsleiters Cohen an eine konventionelle Berufstätigkeit nicht zu denken war.

31.12.2013




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Tobit 2011

Des Lebens Wunder, es besteht:
ein böser Anlass hin zu Gutem strebt.
Durch Offenheit, Herzdenken mit Verstand,
mit Ruh`- und Achtsamkeit-geführter Hand.
Was glaubwürdig erschien,
muss durch die Prüfung sich als wahr erweisen,
so wie das Erz durch Feuer erst wird rechtes Eisen.
Dies kann das Schwache, wie der Starke tun,
wenn er bloss will;
anstatt im eig`nen ICH + ICH nur ruhn`.
Ein klares Urteil wird nur sein,
wenn Du als Mensch das Ganze siehst
und es beziehst mit ein.

pecus 03.2011

Dieses Gedicht wurde im April 2011 an die GEF-Mitarbeitenden A. Schmid, C. Detreköy und P. Meyer abgegeben.

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Die Staatsanwaltschaft des Kt.Bern hat die Untersuchung gegen den Betriebsleiter vom Haus Tobias und dessen Sohn im Juli 2012 eingestellt.
(Siehe die Orientierungskopie unter "Fotoalbum" dieser website )
In der 6-seitigen Begründung heisst es u.a.: Sämtliche 12 "geltend gemacht(en) Vorkommnisse sind ( ) nicht strafbar bzw. können für den Fall ihrer Strafbarkeit den Beschuldigten nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden".
Im Raum steht einzig noch der Vorwurf einer Tätlichkeit (Schläge ins Gesicht)
gegen einen jungen Mann. Gegen einen diesbezüglichen Bussgeld-Bescheid ist fristgerecht Rekus eingelegt worden.

Die Misshandlungsvorwürfe der "Berner Zeitung" und einiger Kadermitglieder des ALBA (Gesundheits- und F.-Direktion des KT.Bern), insbesondere des Abteilungsleiters C.D., sowie die Verhältnissmässigkeit auch der Aktionen von Grossrat U.Studer wären damit unbedingt zu diskutieren. Die Behauptung, man habe zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gehandelt, indem man sie aus ihren jahrelangen Lebenszusammenhang riss (Expulsation), müsste unbedingt überprüft werden, zumal in Anbetracht der Lebensumstände und den Folgen für die ehemaligen Dauergäste.
(Siehe auch mail-Kopien unter "Fotoalbum" dieser website.)
Der Vorsteher des Könizer Sozialdepartements freilich, welcher aufgrund eines einzigen Telefonates des gekündigten O.M. (s.u.) die sofortige Expulsation von Z. befahl, ignorierte bislang 10 Kontakt-Versuche; u.a. mit Gesprächsangeboten von P.-E.Cohen und dessen Anwalt.
Gilt nicht seit den Tagen griechischer polis und römischen Rechts: audiatur et altera pars!? Das Verhalten des SVP-Politikers Studer steht übrigens auch in eklatantem Widerspruch zu den eigenen Bekundungen auf seiner homepage.

Ihm gleich scheut das ALBA ebenfalls jegliche Aufklärung, übt gar Realitätsklitterung und Verweigerung. Angefangen beim Visite-Hergang, dem Heimakten-Verschwinden und Privilegierung von den 4 (denunzierenden) Ex-Mitarbeitenden, dem Ignorieren von Arzt und Fachpersonen, bis hin zur Weigerung, diverse Sozialkosten (infolge sofortiger Betriebsschliessung) zu berechnen. In mails wird Herrn Cohen z.B. beschieden: "Des weiteren werden wir auf Ihre Fragen nicht eintreten."/ Wir werden mit Ihnen darüber hinaus keine Korrespondenz führen über die Arbeitsweise unseres Amtes und werden deshalb die uns zugestellten Listen auch nicht ausfüllen...".
Daneben konnte das Institutions-Dossier "Haus Tobias" am 10. März 2011 nur eingeschränkt eingesehen werden. Und selbst nach der Strafuntersuchungs-Einstellung heisst es weiterhin: "Keine Akteneinsicht wegen besonders schützenswerter Daten Dritter",;es werden gar "überwiegende öffentliche und private Interessen" (wessen?) angegeben.
Aussenstehende sehen darin ordnungs- und sozialpolitisch irritirende Machtdemonstrationen und vermissen realitätsgerechte Sach-Argumente.

Mittlerweile wissen wir aus dem Dossier der Saatsanwaltschaft, dass diverse Missbrauchs-Vorwürfe und Behauptungen - u.a.: es gäbe einen Privatkredit des Betriebsleiters an eine MA - ohne Überprüfung aber mit Unterzeichnung durch die GEF-Kaderrmitglieder Hornung, Schmid, Meyer und Detreköy an die Untersuchungsorgane weitergeleitet worden sind. Auch die Mitglieder des Grossen Rates und die Öffentlichkeit wurden nachweislich fehl-informiert. Mit welcher Absicht?

Um Aufklärung über die Vorgeschichte und Hintergründe der Zusammenarbeit von "Informanten", einer Vormundschafts- und einer Aufsichtsbehörde zu ermöglichen, haben wir uns entschieden, das Rechtsmittel zu beanspruchen, welches schon der Grossrat U.Studer im Januar 2011:ergriff; einen Strafantrag. Diesmal geht es freilich um wiederholte Ehrverletzung durch üble Nachrede (s.a. unter "Fotoalbum"). Waren es blosse Behauptungen der Intriganten, die folgerichtung zur Einstellung der Ermittlungen führten, so sind die diversen Rufmord-Aktionen belegt; schwarz auf weiss.

Am dringlichsten aber ist für den ehemaligen Betriebsleiter Cohen:
Was soll aus den Menschen in den Alters-/ Pflegeheimen und in der Psychiatrischen Klinik werden; Frau Z., G., I. Herr A, ...? Auch dazu verweigern Grossrat und ALBA-Kader bislang das Gespräch. Warum bloss?

(12.Juli 2012 / 30.12.2012)


Anmerkungen zur Betriebsschliessung durch eine Delegation der Fürsorgedirektion
des Kantons Bern (CH)

Die Sozialbegleitung von Menschen mit multiplen Behinderungen ist aufwendig und zumeist sehr komplex; zudem erscheinen ihre Lebensäusserungen, ihre Bewegungen und Laute oftmals unverständlich, wirken mitunter tief verunsichernd, verwirrend.
Nach unseren Erfahrungen ist die Scheu vor direkter Begegnung auch hier in Niederbipp gross, aber nachvollziehbar.

Nun sind seriöse Beurteilungen der Fachlichkeit von Sozialbegleitung generell erst nach sorgfältiger Faktensammlung und Analyse möglich. Dabei ist die Motivlage der Beurteilenden und deren Wortwahl nicht unerheblich.
Münden Beurteilungen in Stigmatisierungen, gar (Vor-)Verurteilungen, so liegt eine Grenzüberschreitung vor.
In der Sozialtherapie, wie im Fürsorgewesen allgemein, aber ebenfalls im Journalismus gilt, dass Dateninhalte und -quellen eingehend zu untersuchen sind, um voreilige Schlussfolgerungen.
In erschreckender Weise ist offenbar geworden, wie gegen diese Handlungsmaxime im Zusammenhang von Vorwürfen bezüglich der Sozialbegleitung im Haus Tobias verstossen wurde und zuwider gehandelt wird.
Einzelne Vorhaltungen sind auf massenhafte Vorfälle getrimmt worden.
Wenn Betreuungspersonen, deren Arbeitsleistungen erwiesenermassen unzureichend waren und ihnen deshalb innerhalb üblicher Probezeit gekündigt wurde, mit sensationsheischenden Vokabeln und handfesten materiellen Interessen agieren, ist die nötige Distanz zu wahren. Wird dies unterlassen, so entwickelt sich eine Eigendynamik in z.T. dramatischen Ereignissen auf verschiedenen Ebenen im Sozialgefüge, die nicht zu stoppen sind. Betroffenheit und Traumatisierungen bleiben zurück.
Ehemalige Dauergäste wurden, so wie Frau Z., mehrmals verlegt, reagieren mit Regression (Selbstverletzung, Ess- und Geh-Verweigerungen, Einstuhlen, ...); manche sind über Wochen ohne Ausgang geblieben, auch nach Monaten gibt es keine Beschäftigung; Förderplanung und -hilfen ebensowenig. Nach z.T. Jahrzehnte-langen Individualisierungsbemühungen werden nunmehr Neuroleptika verabreicht um Anpassung an Institutions-Strukturen zu erreichen.

Gemäss Polizei-Akte schreibt am 31.12.2010., 19 Stunden nach der Expulsation, die Sozialarbeiterin von Köniz, S., an die Abteilungsleiterin im Altersamt der Kantonalen Fürsorgedirektion:"Grüezi Frau H. Besten Dank für Ihren gestrigen Einsatz. Ich finde, sie haben das souverän gemacht. Habe Frau Z. eben besucht und es geht ihr gut. Sie kann voraussichtlich für immer im T. bleiben... Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und ein glückliches, sonniges, farbiges, spannendes und lustiges 2011 ..."
Die Altersamts-Leiterin mailt 3 Wochen später der Ex-Stv. im Haus Tobias, M.B.: "Sehr geehrte Frau B.. ... Nochmals danke für ihren Einsatz zugunsten der ehemaligen Gäste im Haus Tobias. Freundliche Grüsse ..."
Seitens der GEF gibt es seit 1990 kein einziges Dankesschreiben an das Gründungs- und Leitungspaar Cohen, noch an das Betreuungs-Team.

Der Gross- und Gemeinderat U.Studer, Köniz, der am Nachmittag des 30.12.2010 Z. aus deren seit 16 Jahren belebten Wohnung in ein Altersheim verbringen liess,verweigert jegliches Gespräch. (Siehe auch mail -Kopien seitens "Haus Tobias" unter "Fotoalbum" dieser website.)
Stattdessen lässt er in der Presse verlauten:"" Vor dem Hinweis eines ehemaligen Beschäftigten in der Altjahrswoche hatte ich nie etwas Negatives über das "Haus Tobias" gehört. "Doch die Schilderungen seien ihm "glaubhaft erschienen...". (BZ, 1.2.2011) Selbst im Januar 2012 möchte er sich nicht einmal mit dem Anwalt der geschädigten Kleininstiution treffen, um die Betriebsschliessungs-Argumente unvoreingenommen zu prüfen.
So verbleibt er in dem Knäuel von Behauptungen und dreisten Lügen.
Eine der Lügen in diesem Zusammenhang:
"Am 29.12.2010 wurde mir und 3 weiteren MitarbeiterInnen fristlos gekündigt, weil wir den nicht tolerierbaren Gewaltübergriffen der Heimleitung ... gegenüber den behinderten Heimbewohner(n) nicht mehr weiter zusehen wollten ..." Dies schreibt O.M., Ex-Mitarbeiter im "Haus Tobias" und Einzelfirmen-Inhaber von "concepts &concepts" in einem Rechtsbegehren an die Schlichtungsstelle Burgdorf um Geldforderungen ( Sfr.12 496.90; für nicht erledigte Renovationsarbeiten im Dez. `10) einzutreiben.
Tatsache ist: Frau M.B wurde am 27.10 zum 31.12.2010 gekündigt, Herrn O.M. innerhalb der Probezeit am 22.11. auf den 29.11.2010, Frau V.J., ebenfalls innerhalb der Probezeit, am 28.12. auf den 5.1.2011. Frau A.Z. kündigte selbst am 27.12. auf den 31.3.2011.
Gemäss den internen Richtlinien vom Haus Tobias hätten die genannten MA bei tatsächlichen Vorkommnissen / Übergriffen unmittelbar reagieren müssen: Rechtsvertretungen informieren, Kant. Ombudsstelle beiziehen, ...
Dies haben sie erwiesenermassen nicht getan. Monatelang.
Doch bei der GEF als Aufsichtsbehörde entstanden keine Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit ihrer Informanten; Hinweise und Aufklärungswünsche von aussen, die seit dem 1.1.2011 eingereicht wurden, werden bis heute ignoriert. Nicht einmal für eine fachliche Reflexion der Vorgänge am 30. u. 31.12.2010 wird Hand geboten.

Neben den o.g. materiellen Interessen von O.M., die mittlerweile iuristisch abschlägig beschieden worden sind, ist die Motivationlage der Akteure von Belang.
Dazu aus einem von M.B. unterzeichneten Vernehmungsprotokoll vom Mai 2011:
"...Ich habe mir vorgestellt, dass ich nach zwei oder drei Jahren das Heim hätte übernehmen können... Die Gruppe, welche sich gegen Hr.C. gestellt hat, war dann in meinen Augen etwas voreilig. Ich sagte ihnen noch, sie sollten doch warten bis Januar, da wäre Hr.C. noch einige Wochen weg gewesen ..." Weder lagen Ferienpläne des HL für 2011 vor, noch war dieser in 20 Jahren jemals länger als 12 Tage nicht für die Dauergäste ansprechbar.
Dass die mehrfach-behinderten Menschen instrumentalisiert worden sind, geht auch aus einer weiteren Staataanwalt-Akte hervor:"Ich sehe meinen Part als kleinen Stein im ganzen Puzzle. Herr Cohen versucht uns nun als Sündenbock hinzustellen. Wir versuchten doch nur unsere Arbeitsstelle zu erhalten ...", so O.M. am 9.Juni 2011.

Die im Dezember erhobenen Geldforderungen von über 12 000.- Sfr. hatte O.M. mit einer deutlichen Drohung versehen: "Weiter erwäge ich ( ) eine weitergabe des inzwischen umfangreichen dossiers "haus tobias, paul und nestor cohen) an die presse (tv, radio, printmedien) mit nicht mehr absehbaren folgen für deinen familiennamen "cohen dsd" hier in der ch. Du bewegst dich auf sehr dünnem eis!!!"
Erwiesenermassen hat Herr O.M. seine Drohungen entgegen verschiedentlichen Bitten und Warnungen umgesetzt und insbesondere im Journalisten D.Balmer (s.a. BZ vom 6.1.2011) einen Helfer gefunden, der wiederum zahlreiche Angehörige, Verwandte und Freunde des Hauses und der verstorbenen Susanna Cohen aufs tiefste verletzt hat. Für die Öffentlichkeit dürfte auch interessant sein, dass der gekündete Mitarbeiter und Informant O.M., welcher bei Grossrat U.Studer und der GEF sich tel. gemeldet hatte und übelste Behauptungen gegen den Heimleiter in die Welt setzte, diese vor den Untersuchungsbehörden nicht mehr erwähnte.

Es finden sich in den uns vorliegenden Unterlagen keinerlei Hinweise darauf, dass jemals die Handlungen der GEF-Kadermitglieder einer Qualitätsprüfung (z.B. nach dem EFQM-Modell "Excellence") unterzogen worden wären. Im Gegenteil: Akteneinsicht wurde eingeschränkt, Auskünfte über den Gebrauch von Heim-Akten verweigert, ... Daneben wird vom Amtsleiter C.D. in der Presse behauptet (BZ, 12.10.2011), die Verbindlichkeiten seien erledigt; Tatsache aber ist: zu besagtem Zeitpunkt schuldete die GEF dem Betrieb H.T. über 14 600 Sfr. Auch die Äusserungen hinsichtlich Betriebsbewilligung oder die problemlose Übernahme durch eine andere Trägerschaft stellen eine (weitere) Täuschung der Öffentlichkeit dar (vergl. auch die Zitate in diversen Medien vom 5.1.2011).
Warum die GEF-Kader vor oder unmittelbar nach ihrem Eingreifen keine anderen Personen als die o.g. Ex-MA (z.B. Heimarzt, Therapiepersonal, Spitex-Organisation Rechtsvertretungen, aussenstehenden Zeugen, Ombudsstelle, ...) kontaktierten;
auch diese Frage ist weiterhin unbeantwortet. Auch, warum die der GEF seit dem 1.1.2011 vorliegenden Droh- und Erpressungs-mails von O.M. und dessen widersprüchliches Agieren den nachgeordneten Behörden verschwiegen wurden, ist bislang nicht geklärt. Ebenso die Frage, warum 2010 nach eingehender Prüfung durch die kantonale Plazierungs-Kommission Mitte Dezember ein Platzzuschlag von Sfr. 103 000.- durch die GEF bewilligt wird um 3 Wochen später die Institution zu schliessen - - - (siehe Dok. unter "Fotoalbum").
In Aufzeichnungen der Staatsanwaltschaft freilich sind die gravierenden Folgen dieser Unterlassung dokumentiert ("traumatisiert"). Auch die Falsch-Informationen der GEF, was die psychischen und physischen Befindlichkeiten der Dauergäste anbelangt. Zudem belegen diverse Akteneintragungen die enge Kooperation der Amtsleiterin A.H.mit O.M., incl. die klammheimliche Mitnahme und Manipulation von Heimakten.

Im Zusammenhang der Vorbereitungen und Verbringung von Menschen mit multiplen Behinderungen sind von O.M. und / oder seinen o.g. Ex-Kolleginnen Handlungen begangen worden, die nunmehr die Staatsanwaltschaft Emmental / Oberaargau prüft: darunter Nötigung, Ehrverletzung, Hausfriedensbruch und Freiheitsberaubung.
Arbeits- und eigentumsrechtliche Zuwiderhandlungen sind ebenfalls dokumentiert. Gemäss uns bislang vorliegenden Untersuchungsakten drängt sich zudem die Frage auf, ob ein ehemaliger Dauergast vor seinen Aussagen manipuliert worden ist.
Jedenfalls konnten trotz Behinderungen durch damalige Akteure Gegenbeweismittel vorgelegt werden. Warum der Staatsanwalt freilich seit Monaten drei wichtige Entlastungszeugen nicht befragte und nicht einmal die gröbsten Unwahrheiten gegenüber der Öffentlichkeit korrigiert wurden, ist mancherorts auf Unverständnis gestossen. Nach Meinung zweier ausserkantonaler Juristen sollten die Vorermittlungen gegen den EX-HL mangels klarer Tathinweise eingestellt werden, zudem seinen die Vorverurteilungen und Unterstellungen vergangener Monate zu berücksichtigen.


Zurück zum Grundsätzlichen:
Thora und Talmud werten das Übelreden, die "nicht gehütete Zunge" als gleich-schwerwiegend wie Gottes-Leugnung, das Unterlassen von Loschaun Hora dagegen habe besondere, lebensspendende Wirkung. Unter Christen gilt das Falsch-Zeugnis-Reden wider den Mitmenschen als Verbot. Und zahlreich sind die Hinweise in West und Ost, Nord und Süd, die Sprache als menschliches Gut sorgsam zu brauchen.
Wenn da aus Vorwürfen "Vorfälle" werden - so geschehen auch in einer Medienmitteilung des Vahs - dann ist dies kein gelungener Auftakt zum Rudiolf-Steiner-Jubiläumsjahr; der äusserte in einem Vortrag am 23.8.1904 in Stuttgart:
"Der Gedanke, der eine Wahrheit enthält, geht auf die Wesenheit hin, auf die er sich bezieht, und fördert und belebt sie. Wenn ich also eine Wahrheit denke über meinen Mitmenschen, so stärke ich sein Leben; sage ich eine Lüge über ihn, so ströme ich eine feindliche Kraft auf ihn, die zerstörend, ja tötend wirkt. Daher ist jede Lüge ein Mord. Jede Wahrheit bildet eine lebensförderndes Element, jede Lüge ein lebenhemmendes Element. Wer das weiss, der wird sich mehr in acht nehmen in Bezug auf Wahrheit und Lüge als jener, dem man nur predigt, man solle nur immer hübsch die Wahrheit sagen." (GA 95, 2.Vortrag);


(14.02.2011 / 22.11.2011 / 26.02.2012 / 11.07.2012)


- Die Nachfrage nach Lebensorten für Menschen mit schweren Behinderungen ist weiterhin gross. Doch wir sind im Haus Tobias an die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit gekommen, zumal es nicht leicht ist Menschen zu finden,
welche die damit verbundenen Aufgaben seriös und konsequent aufgreifen und bewältigen möchten und können. Erschwerend kommt dazu die Planungsunsicherheit,
die mit dem aktuellen Finanzierungs-System und -Modus vorgegeben ist.

Dass die Räumlichkeiten im Haus Tobias grosszügig bemessen sind, eine differenzierte und wohltuende Atmosphäre ausstrahlen und zudem vergleichsweise bescheidene Infrastrukturkosten provozieren hat sich herumgesprochen.
Nunmehr ist auch ein Wintergarten hinzugekommen, welcher rege frequentiert wird; das Inventar wurde hauptsächlich durch den "Verein Fonds für Dauergäste"
( PC-Konto 40-320614-6 ) finanziert.
(Bilder siehe unter "Fotoalbum"; daneben Nachricht unter 11/09).
(4/10.)


Energiewende

- Kürzlich erhielten wir eine Gratulation zu besonderem Anlass:
Den Strom, der auf der Südseite vom Haus Tobias produziert wird (1225 kwh/Jahr)
und nicht dem direkten Eigenverbrauch dient, kann in das allgemeine Verteilernetz eingespiesen werden; zu marktgerechtem Preis.
Eine Schulklasse aus Oberfrick hatte im Mai 2008 bei uns gewohnt
und dabei geholfen, eine Solaranlage zur Stromproduktion zu installieren.
(Bilder im "Fotoalbum")
Dass schon seit 7 Jahren an der Hintergasse aus Kollektoren Wärme für die interne Wasserversorgung gewonnen wird, sei in diesem Zusammenhang ebenfalls notiert.
Ebenso die Tatsache, wonach die Dauergäste mit ihren jeweiligen Sozialbegleitungen
für Fahrten und Reisen, ob im In- oder Ausland,
zu über 90 % die öffentlichen Transportmittel benutzen. (11/09)

(nachstehender Artikel veröffentlicht 10/1994; Autor: Paul-E.Cohen; hier gekürzt)

"Erwachen am andern Menschen";
ein Beitrag zur Diskussion um die Rahmenbedingungen und die Finanzierung
von Hilfen zu Gunsten betreuungsbedürftiger Menschen

Aus einem anthropologischen Grundverständnis, wonach ein jeder Mensch ein indivi-duelles, wie auch ein Zeitenschicksal zu tragen hat, resultiert das uneingeschränkte
Recht auf Leben und Entfaltung. Zeitlich beschränkte oder andauernde Hilfsbedürftig-keit sind besonderer Anlass, dieses Recht zu einer wirksamen Gestalt auszuformen.

Es darf als eines der fundamentalen Gesetzmässigkeiten im Sozialen angenommen
werden, dass Menschen, deren Körper, Seele und Geist stetiger Stützung von aussen
bedürfen, die besondere Gabe haben, andere Menschen zusammenzuführen,
welche solches Erdenschicksal mitzutragen bereit sind.
Ein bedürftiger Mensch bietet damit Anlass zu Begegnungen, Fragen, Auseinander-setzungen und Zusammenarbeit, mithin zu Gemeinschaftsbildung. In solchem Kreis
könnte u. kann das Leben einer menschlichen Gesellschaft erübt und gepflegt werden.
( ...) Dergleichen Lebenszusammenhänge werden damit zu Orten, in denen Intim-
Persönliches wie auch Gesellschaftlich-Professionelles sich prozesshaft ausformt (...)
Denn insbesondere darin liegt das zukunftsschaffende Moment von Gemeinschaftsbildung, dass sie nicht eingeengt wird von Blutsbanden
oder generalisierenden Normen.
Diesen bewusstseinsgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen wird (...) am ehesten ent-
sprochen, wenn die grundsätzliche Freiheit zum Eingehen und Lösen sozialer Bind-ungen geachtet und ihr - wo nötig - durch besondere Hilfestellung entsprochen wird.
Für den Staat und seine Organe erwächst aus diesen Tatsachen und aus dem Um- stand, dass er für den Schutz von Hilfe-Bedürftigen besondere Verantwortung trägt,
die vornehmliche Aufgabe adäquate Rahmenbedingungen zu garantieren.
Um der freien Entfaltung der Persönlichkeiten in den Gemeinschaften willen,
wird er sich dabei auf eine reine Rechtsaufsicht beschränken ohne inhaltlich-
qualitative Anforderungen zu formulieren. Diese wären sinnvollerweise von den Be-
troffenen selbst (resp. deren Rechtsvertretungen) als gegenseitige Willenserklärung
und Verantwortungsbereitschft zu notieren. Quasi als Schirmherr trägt der Staat
dafür Sorge, dass die Absichtserklärungen realiter ausgeformt werden können.(...)
Es wäre irrig die aufklärerischen Postulate von "Gleichheit", Brüderlichkeit" und "Frei-
heit" für das Zusammenleben fruchtbar machen zu wollen, ohne die Gesetzmässigkeiten
und Formkräfte im Sozialen zu beachten. Insofern sei notiert:
Wo es um Rechts- und Vertragsbeziehungen geht, wird dem Prinzip der Gleichheit
nachzuleben sein, damit sich die beteiligten Menschen als mündige und gegenseitig
fördernde anerkennen lernen.
Dort, wo es sich um alltägliche Bedarfsbefriedigung handelt (Nahrung, Wohnung, Pflege, Assistenz, Bildung, ...) erwächst die Aufgabe, dass die Mitglieder einer Gesellschaft lernen, sich füreinander zu interessieren und gegenseitig zu sorgen.
Wo Zusammenarbeit und Kooperation, Binden und Lösen gefragt sind, seien die
Chancen zu wahren und zu mehren. Damit Schicksal nicht erlitten werden muss,
sondern gestaltet werden kann; mithin der Blick für die jeweiligen Fähigkeiten
sich schärft und die - vermeintlichen oder tatsächlichen - Mängel ihren stigma-
tisierenden Charakter verlieren.
Demzufolge erscheint es naheliegend, die bestehenden Gesetze, Verordnungen
und verwaltungsinternen Weisungen auf Bundes-und Kantonsebene dahingehend zu
überprüfen, ob sie dem Prinzip von Gleichheit und gleichwertiger Beurteilung
Raum geben. Den Ausläufern staatlichen Gewaltmonopols wäre nachzugehen,
resp., sie wären zu kappen. Damit der Weg von der Fürsorge zu einem eher selbst-
bestimmten Leben überhaupt beschritten werden kann. (...)
Lassen sich sachgemäss konkrete Aufträge nur aus dem Individuellen Bedarf der Hilfe-
Bedürftigen einschliesslich der zur Hilfe bereiten und gewählten Mitmenschen ableiten,
so ist deren ökonomische Absicherung über ein angepasstes Sozialbudget und adäquate Verteilungskanäle sicherzustellen (Aufstockung von Renten und Ergänzungs
leistungen; deren sukzessive Umwandlung in eine "Ausgleichsrente" bei gleichzeitigem
Abbau von Betriebssubventionen) (...) Ob mit solcher "Ausgleichsrente" die Betriebs-
kosten eines Heimes, einer Familienpflege-Einrichtung oder Assistenz-Dienste abge-
golten werden sollen, dürften die Betroffenen dann eher selber entscheiden können.
(...) Bei einer diesbezüglichen Veränderung im Ganzen darf davon ausgegangen werden, dass den Hilfe-Bedürftigen nicht nur ein quantitativ grösseres, sondern auch
ein individuell Bedürfnis-gerechteres Angebot erwachsen wird; womit wiederum die
Menschenrechte eher gewahrt werden können. (...) Die im Bereich des Rechtlichen, wie auch im Bereich des Wirtschaftlichen vorzunehmenden Veränderungen werden unweigerlich auf einen dritten, nämlich den Bereich der Zusammenarbeit abstrahlen.
Nicht nur wird es bei den Dienst-Leistenden eine neue Einstellung zu ihrer Arbeit
provozieren ( Entflechtung von Einsatz/Aufwand und Einkommen), sondern es dürften
sich auch die Verkehrsformen wandeln. (...)
Die Hoffnung, wonach das Gefühl von Abhängigkeit sich zu Gunsten von Geschwisterlichkeit ("Brüderlichkeit") wandeln wird, erscheint nicht unbegründet. (...)
Gleichzeitig kann der sorgsame Umgang mit Ressourchen durch Bewusstseinsbildung
auf allen Ebenen geübt und damit die gemeinsame Verantwortung für ein Zeiten-
schicksal gestärkt werden.
Die eingangs erwähnte Tatsache, wonach ein Hilfe-bedürftiger Mensch
Anlass zu Fragen, Begegnungen, Auseinandersetzungen und Zusammenarbeit ist,
wird uns die Bedeutung ihrer Existenz in einem aufhellenden Licht erscheinen lassen;
nämlich: zu einer neuen Standortfindung beitragen zu wollen,
damit wirksamer als bis anhin handelnd gelernt werden kann,
die Postulate von Aufklärung und Demokratie umzusetzen."

 

Wohn- und Arbeitsgemeinschaft
Hintergasse 19-23
CH-4704 Niederbipp
Tel/Fax 032 633 13 82
E-Mail info@haustobias.ch
Verein Fonds für Dauergäste
im Haus Tobias
4704 Niederbipp
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namen aktueller gestalt kam waren konzeptionen initiative gefragt dies vor dem hintergrund gravierender mängel lücken bezug lebenssituation von jugendlichen erwachsenen besonders pflege sozialbegleitung förderung bedürfen offensichtlich waren anstrengungen von bund kanton nicht ausreichend ehepaar cohen schneeberger beantwortete frage ob diese zeitgenossen anstalten gruppensystemen leben sollten weise dass ihren zwei söhnen zuerst zwei später fünf menschen den gemeinsamen haushalt integrierten vordem kliniken dahinlebten dahin hätten eingewiesen werden sollen herkömlichen einrichtungen keine aufnahme gefunden hatten familienpflege pflegefamilie so war es auch konzept lesen aber mitunter ja gerade naheliegende so schwer realisieren kunterbunter alltag mit persönlichen schwächen wechselnden bedürfnissen verschiedenen intensitäten dergleichen innern kopfschütteln klatsch bürokratische barrieren aussen während einer konsultation mit zwei dauergästen bei dr h schneider bern erkundigte sich dieser en passant nach einem richtigen namen für junge kleininstitution wir mussten nicht lange überlegen kannten wir doch geschichte von tobit dem bei aller gottesfurcht erblindeten seinem sohn tobias unter führung engels raphael hilfreich wurde dass es ganzen erde häuser gleichen namen gibt menschen sich mit essenz dieser uralten geschichte verbunden wissen freut uns schenkt zuversicht heutige situation mittlerweile leben haus tobias sieben pflege betreuungsbedürftige menschen zehn erwachsene mit verschiedenen ausbildungen arbeitsschwerpunkten übernehmen unterschiedlichen zeiträumen jeweilige sozialbegleitung einige dauergäste haben gewechselt viele mehr noch suchen solche lebensform mit menschlicher nähe verlässlicher stützung wollen nicht von jobbenden leistungsanbietern umgeben sein einer zeit janusköpfe qualitätssicherung genmanipulation pflegerationierung bedarfsplanung sozialen unternehmung haus tobias betriebsgruppe besonderer weise deren leitung für sämtliche aspekte funktionsbereiche verantwortlich angefangen bei tagesgestaltung individueller sozialbegleitung deren finanzierung hin unterhalt ausbau liegenschaft alles bislang ohne kantons bundesgelder ohne unterstützung menschen förderverein haus tobias ohne einsicht vertrauen von angehörigen rechtsvertretern einzelner behörden bankenmitglieder anderer wäre haus tobias nicht originäre was es heute finanzierung tarife kleininstitution haus tobias weder vom bund noch kanton subventioniert somit werden sämtliche leistungen durch individuelle kostengutsprachen abgegolten zur zeit bewegen sich tarife nur effektive aufenthaltstage werden verrechnet zwischen sfr 201 35 350 pro tag aufnahme wir wünschen von zukünftigen mitbewohnerin resp dem mitbewohner dass möglichkeit haben bereitschaft zeigen sich mit den familiären rahmenbedingungen haus tobias auseinanderzusetzen sich zusammenzufinden von den angehörigen bzw gesetzlichen vertretern dauergäste erwarten wir offenheit akzeptanz gegenüber lebensgemeinschaft ganzes damit deren engagement anteilnahme echter hilfe werden können procedere telefonische schriftliche auskunft kontaktbesuch orientierung evtl erste rahmenplanung kennenlern woche auswertung weitere rahmenplanung formulierung von absprachen vereinbarungen rückfragen interne externe abklärungen mithilfe bei kostengutsprache unterzeichnung pflegevertrag eintritt jede aufnahme wird mindestens abständen von zwei jahren reflektiert für aufwendungen rahmen procedere erster rahmenplanung wird rechnung gestellt leitbild dem bewusstsein wonach jeder mensch individuelles wie auch zeitenschicksal tragen resultiert uneingeschränkte recht leben entfaltung zeitlich beschränkte andauernde hilfebedürftigkeit sind besonderer anlass dieses recht einer sozial wirksamen gestalt auszuformen es darf eines fundamentalen gesetzmässigkeiten sozialen angenommen werden dass menschen deren körper seele geist stetiger stützung von aussen bedürfen besondere gabe haben andere menschen zusammenzuführen auch haus tobias doch es gibt keine gemeinschaftsbildung ohne den umgang mit existentiellen fragen mit auseinandersetzung erneuerter zusammenarbeit bedürftiger mensch bietet damit anlass begegnungen fragen auseinandersetzung zusammmenarbeit mithin gemeinschaftsbildung solchem kreis kann leben einer menschlichen gesellschaft erübt gepflegt werden gesichtspunkte anthroposophie können dabei wesentlich werden konzept haus tobias gilt einrichtung sinne einer lebensgemeinschaft gunsten von an körper seele geist pflegebedürftigen erwachsenen dürfen davon ausgehen dass alltägliches bemühen menschen diesem hause familiäres wohnen schutz von privatheit nebst offener gemeinschaft sinnstiftende tätigkeiten anregende sozialbegleitung austausch mit dem gesellschaftlichen umfeld ermöglichen voraussetzung dafür sind überzeugte motivierte mitwirkende flache hierarchien sachverstand stimmige dabei vielfältige ambiance einzel doppelzimmer galerie wohnstube mehrzweckraum arbeits beschäftigungsmöglichkeiten küche garten wolle textil kerzenatelier bildung freizeit kulturelles singen musizieren malen sprachgestaltung spaziergänge ausflüge ferienreisen interne externe veranstaltungen therapien heileurythmie physiotherapie massagen bäder gemäss indikation ärzte dr suter allgemeinprakt niederbipp m reinhard homöopath bern lebensgestaltung angesichts basaler sinnesentwicklung zumeist fehlenden sprachlichen kommunikationsmöglichkeiten dauergäste haus tobias was üblicherweise kundenwünsche klientenbedürfnisse definiert wird individueller weise eruiren entwickeln subtile zusammenarbeit mit jeweiligen rechtsvertretern wird dabei unterstützend sein können grundlegend erweitertes verständnis von wahrnehmung entwickeln erhöhtes mass persönlicher betriebsorganisatorischer flexibilität zeigen sehnsucht nach menschlicher nähe liebevolle zuwendung kann durch rein jobmässige arbeitshaltung nicht entsprochen werden wo durch äussere paradigmen weisungen individuelle unzulänglichkeiten defizite erkennbar werden sind mitglieder betriebsgruppe korrekturen bemüht immer wieder neu auszuloten gilt es verhältnis von autonomie kollektiv sein von passion passivität binden lösen aktivität musse